Tokios Skyline, Japan
Geschrieben von:Sprachreisen
Datum:May 20, 2014
Posted in:Blog / Informationen / Visa für Japan

Visa für Japan

Wir werden oft von unseren Schülern gefragt, welches Visum sie für einen Sprachkurs an einer unserer Schulen in Japan benötigen. Die Antwort hängt davon ab, welcher Nationalität Sie angehören und wie lange der Kurs dauert, an dem Sie gern teilnehmen möchten. Wir stellen Ihnen hier ein paar verschiedene Typen von Visa vor, die Sie wahrscheinlich benötigen werden, aber dennoch empfehlen wir Ihnen dringendst Ihre örtliche Botschaft oder das Konsulat zu kontaktieren. Diese können Ihnen genau den aktuellsten Stand der spezifischen Anforderungen erklären.

Bitte beachten Sie, dass Schüler, die die Schulen in Tokio und Fukuoka besuchen nie ein Studentenvisum beantragen können. Wenn Sie ein Stundentenvisum für den Japanischkurs beantragen, wird dieser immer abgelehnt.

 

Visa-Waiver-Programm

Wenn Sie ein Staatsangehöriger einer der folgenden Länder sind, dann können Sie Japan ohne ein Visum für die angegebende Zeit besuchen:

  15 Tage

  90 Tage   3 Monate

  6 Monate

  • Brunei
  • Thailand
  • Andorra
  • Australien
  • Bulgarien
  • Estland
  • Hong Kong
  • Lettland
  • Litauen
  • Macau
  • Monaco
  • Neuseeland
  • Polen
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Südkorea
  • Taiwan
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Vereinigte Staaten von Amerika
  • Argentinien
  • Bahamas
  • Belgien
  • Chile
  • Costa Rica
  • Dänemark
  • Dominikanische Republik
  • El Salvador
  • Finnland
  • Mazedonien
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Guatemala
  • Honduras
  • Island
  • Israel
  • Italien
  • Kanada
  • Kroatien
  • Luxembourg
  • Malta
  • Mauritius
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Portugal
  • San Marino
  • Singapur
  • Slowenien
  • Spanien
  • Suriname
  • Schweden
  • Tunisien
  • Uruguay
  • Zypern
  • Deutschland
  • Irland
  • Liechtenstein
  • Mexiko
  • Österreich
  • Schweiz
  • Vereinigtes Königreich

Es normalereise möglich Japan verlassen und ein zweites Mal einzureisen. Uns wurden von vielen Sprachschülern berichtet, dass sie dabei Erfolg hatten. Dieser Wiedereintritt ist legal, aber es kann sein, dass Sie beim zweiten Mal ein paar zusätzliche Fragen von der Einreisebehörde gestellt bekommen. Aber darüber brauchen Sie sich absolut keine Sorgen machen! Damit wird nur sichergestellt, dass Sie sich legal im Land aufhalten. Die Sprachschule kann Ihnen eine Aufenthaltsbestätigung geben und Sie sollten natürlich die Fragen der Behörde wahrheitsgemäß beantworten. Bitte beachten Sie aber, dass Schüler, die danach wieder aus- und einreisen wollten (um z.B. Ihr „Visa Waiver Programme“ zu verlängern) von den Behörden abgelehnt wurden. Daher empfehlen wir Ihnen nur einaml aus dem Land auszureisen.

 

Sprachschüler, die drei Monate oder weniger bleiben

  • Sie brauchen keinen zusätzlichen Antrag vor der Abreise nach Japan stellen, wenn Sie ein Staatsangehöriger eines Landes mit “Visa Waiver Programm”, dass länger als drei Monate gilt, sind.
  • Wenn Sie zu einem Land ohne “Visa Waiver Programm” gehören, dann müssen Sie vor Abreise nach Japan ein Touristenvisum beantragen. Die genaue Prozedur, die verlangten Dokumente und die Bearbeitungszeit für diese Visum hängen von dem Land ab, in dem Sie den Antrag stellen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend vorab Ihre Botschaft oder das Konsulat zu kontaktieren.

 

Sprachschüler, die drei bis sechs Monate bleiben

  • Sie brauchen keinen zusätzlichen Antrag vor der Abreise nach Japan stellen, wenn Sie ein Staatsangehöriger eines Landes mit “Visa Waiver Programm”, dass drei bis sechs Monate gilt, sind.
  • Wenn Sie einem Land mit drei Monaten Aufenthalt im „Waiverprogramm“ angehören, dann können Sie Japan verlassen und wieder einreisen um Ihr Visum zu reaktivieren. Wie oben bereits erwähnt, empfehlen wir Ihnen dies nur einmal zu tun.
  • Wenn Sie zu einem Land ohne “Visa Waiver Programm” gehören, dann müssen Sie vor Abreise nach Japan ein Touristenvisum beantragen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend vorab Ihre Botschaft oder das Konsulat zu kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass es unter Umständen schwer sein kann ein Touristenvisum zu bekommen, dass lönger als drei Monate gültig ist.

 

Working-Holiday-Visum

Dieses Visum ist möglich für Staatsbürger aus Australien, Kanada, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Hong Kong, Irland, Neuseeland, Südkorea, Taiwan und aus dem Vereinigten Königreich.

  • Sie müssen unter 30 Jahren bei Antragstellung sein (in manchen Ländern 35)
  • Der Zweck der Einreise besteht darin, Ferien in Japan – einhergehend mit der Möglichkeit einer Beschäftigung – zu verbringen
  • Bis zu einem Jahr gültig
  • Der Antragsteller kann damit in jeglichen Jobs arbeiten (es sei denn der Job ist nicht das Hauptziel für den Aufenthalt)
  • Die Antragsteller muss über angemessene Mittel für den Unterhalt für die erste Zeit des Aufenthalts in Japan (ca. 2.000 EUR, bzw. 200.000 YEN) verfügen) bzw. auch einn Rückflugticket besitzen

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen ein wenig weiterhelfen konnten, welche Visa Sie für einen Sprachaufenthalt in Japan benötigen.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen zur Zeit aktuell sind, aber wir empfehlen Ihnenn dringend, dass Sie die örtliche japanische Botschaft oder das Konsulat konsultieren um alles über die spezifischen Anforderungen zu erfahren.

Anne Marie

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